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AGB's Sealofts Hausboote & Reethäuser

Lesen Sie hier unsere Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen für die Sealofts Hausboote und Ferienhäuser.

AGB's Hausboote
Allgemeine Geschäftsbedingungen & Allgemeine Mietbedingungen
für Hausboote der Firma:

Sealofts / Lohmex GbR

Dornenkamp 2a
22339 Hamburg
Kontakt: info@sealofts.de

mobil 1: 0179/1204717

mobil 2: 0163/2537445

Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages, der zwischen dem Mieter und dem Vermieter über ein Hausboot abgeschlossen wird. Mit Buchung und Überweisung der Anzahlung erkennt der Mieter die Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen für sich und die mitreisenden Personen verbindlich an.

1. Vertragspartner

Der Vertrag wird zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossen.

 

2. Reservierung und Vertragsabschluss

Nach Buchungsanfrage erfolgt eine Reservierung durch den Vermieter mittels Übersendung der vorläufigen Reservierungs- und Buchungsbestätigung per E-Mail. Der Mieter ist verpflichtet, die Anzahlung von 30% sofort nach Erhalt der Reservierungsbestätigung auf das Konto des Vermieters anzuweisen. Bei nicht fristgerechtem Eingang (1 Woche nach Erhalt der Buchungsbestätigung) gilt die Buchung als storniert und der Vermieter ist berechtigt, das reservierte Boot anderweitig zu vermieten.

Es besteht keine Garantie für eine bestimmte Lage des Bootes oder für den Ausblick, da sich die Lagen der Sportboote und Hausboote im Hafen immer wieder ändern können.

 

3. Zahlung des Mietpreises

In der Buchungsbestätigung/im Mietvertrag ist der Gesamtmietpreis ausgewiesen. Im Mietpreis sind die vereinbarten Leistungen einschließlich der Bootsausstattung und die gebuchten Extras enthalten. 30% des Mietpreises werden gemäß Buchungsbestätigung/Mietvertrag sofort fällig. Die Restzahlung des Mietpreises in Höhe von 70 % des Gesamtpreises ist spätestens 21 Tage vor Mietbeginn zur Zahlung an den Vermieter fällig. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten und die Buchung zu stornieren. Die Stornierung bei Nichtzahlung ist dem Rücktritt vom Vertrag gleich zu setzen. Die Kosten für die Stornierung trägt der Mieter entsprechend der unter Punkt 5 ausgewiesenen Stornierungskosten.

 

4. Bootsübergabe

(1) Der Bootszustand und die Ausrüstung werden bei der Übergabe in Augenschein genommen. Der Mieter erhält vom Vermieter eine technische Einweisung.
(2) Vorhandene versteckte Mängel am Boot oder an der Ausrüstung berechtigen den Mieter nicht, den Mietpreis zu verweigern oder zu mindern, es sei denn, der versteckte Mangel war dem Vermieter bereits vor Mietbeginn bekannt oder führt zu einer gravierenden Einschränkung der Bootsmiete durch den Mieter. In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag kostenfrei zurück zu treten.

 

5. Stornierungen

Im Falle des Rücktritts vom Vertrag durch den Mieter entstehen folgende Stornierungskosten: -Eintreffen der Stornierung beim Vermieter bis 28 Tage ( 4 Wochen ) vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises.

Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Sofern dem Vermieter eine Weitervermietung des Hausbootes über den gesamten gemieteten Zeitraum gelingt, werden 30% des Bruttomietpreises als Bearbeitungspauschale berechnet.

 

6. Unverfügbarkeit des Bootes/ Haftung des Vermieters

(1) Ist das Hausboot durch nicht vom Vermieter zu vertretende Umstände oder infolge höherer Gewalt nicht verfügbar, können Mieter und Vermieter kostenfrei vom Mietvertrag zurücktreten. Ansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter aus der Unmöglichkeit der „Zurverfügungstellung“ sind ausgeschlossen.

(2) Die Benutzung des Bootes durch den Mieter und seine Mitbenutzer erfolgt auf eigene Gefahr. (3) Der Vermieter haftet nur für Schäden, welche in Folge von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit entstehen. Des Weiteren haftet der Vermieter nur bis maximal zur Höhe der durch den Mieter entrichteten Mietzahlungen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die nicht durch die Leistung selbst entstanden sind, insbesondere haftet er nicht für entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Mieters. Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden. Soweit die Haftung des Vermieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters.

 

7. Pflichten des Mieters, Versicherungen, Kaution

(1) Für das Hausboot bestehen eine Haftpflicht- und eine Kaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung. Versicherungsprämien sind im Mietpreis enthalten. Schäden, die durch die Versicherungspolice gedeckt wären, aber nicht umgehend dem Versicherer gemeldet wurden, entfällt gemäß den Versicherungsbedingungen der Versicherungsschutz. Der Mieter hat daher alle während der Mietzeit auftretenden Schäden sofort dem Vermieter zu melden. Er haftet für den gesamten Schaden einer ungenügenden oder verspäteten Schadensmeldung. Es besteht kein Versicherungsschutz für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Mieters oder seiner Gäste zurückzuführen sind, noch für Schäden an der persönlichen Unversehrtheit und/oder am persönlichen Eigentum des Mieters oder seiner Gäste. Der Mieter ist für alle Schäden in vollem Umfang haftbar, sofern diese nicht durch die Versicherung übernommen werden.

(2) Der Mieter hat sich während des Mietzeitraumes wie ein ordentlicher Eigner des Bootes zu verhalten. Er ist ebenso für das Verhalten seiner Gäste bzw. der Mitmieter an Bord verantwortlich. Der Mieter hat das Boot mit sämtlichem Zubehör vor Beschädigungen und Zerstörung zu bewahren und Beeinträchtigungen zu unterlassen. Es ist nicht gestattet, Veränderungen am Boot oder an der Ausrüstung vorzunehmen.

(3) Der Mieter ist verpflichtet, sofern es die Sicherheit des Bootes während des Mietzeitraumes erfordert, notwendige Reparaturen durch den Vermieter durchführen zu lassen und abhanden gekommene Gegenstände zu ersetzen. In jedem Fall ist mit dem Vermieter eine telefonische Abstimmung herbeizuführen.

(4) Der Mieter verpflichtet sich, das Boot nicht unterzuvermieten und nicht innerhalb der Räume des Bootes zu rauchen. Des Weiteren ist durch den Mieter bzw. seine Gäste die Liegeplatzordnung des jeweiligen Hafen- bzw. Liegeplatzbetreibers zu beachten.

 

8. Rückgabe des Bootes

(1) Der Mieter ist verpflichtet, das Boot zum vereinbarten Zeitpunkt in einwandfreiem Zustand besenrein zu übergeben.
(2) Bei einer verspäteten Rückgabe hat der Mieter für jeden angefangenen Tag das Zweifache des auf einen Tag entfallenden Mietpreises zu entrichten. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Vermieters aufgrund der verspäteten Rückgabe bleiben davon unberührt.

 

9. Sonstige Bestimmungen und Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus dem Mietvertrag kommt deutsches Recht zur Anwendung. Gerichtsstand ist Hamburg. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Werden Teile des Vertrages durch

gesetzliche Bestimmungen ganz oder teilweise eingeschränkt oder aufgehoben, so behalten die übrigen Teile des Vertrages ihre Gültigkeit.

 

§ 10 Salvatorische Klausel

Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar oder werden diese nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar, so bleiben die übrigen Vertragsbestandsteile von der Unwirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag lückenhaft erweist.

 

 

 

 

 

Logo Sealofts Hausboot- & Ferienhausvermietung in Großenbrode an der Ostsee bei Fehmarn
AGB's Ferienhäuser Reetloft
Allgemeine Geschäftsbedingungen & Allgemeine Mietbedingungen
für Reethäuser der Firma:

Reetlofts / Sealofts / Lohmex GbR / Schierig & Lohmeier GbR

Dornenkamp 2a
22339 Hamburg
Kontakt: reservierung@sealofts.de mobil 1: 0179/1204717
mobil 2: 0163/2537445

Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages, der zwischen dem Mieter und dem Vermieter über ein Reetdachhaus (Reetloft) abgeschlossen wird. Mit Buchung und Überweisung der Anzahlung erkennt der Mieter die Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen für sich und die mitreisenden Personen verbindlich an.
 

1. Vertragspartner

Der Vertrag wird zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossen.

2. Reservierung und Vertragsabschluss

Nach Buchungsanfrage erfolgt eine Reservierung durch den Vermieter mittels Übersendung der vorläufigen Reservierungs- und Buchungsbestätigung per E-Mail. Der Mieter ist verpflichtet, die Anzahlung von 30% sofort nach Erhalt der Reservierungsbestätigung auf das Konto des Vermieters anzuweisen. Bei nicht fristgerechtem Eingang (1 Woche nach Erhalt der Buchungsbestätigung) gilt die Buchung als storniert und der Vermieter ist berechtigt, das reservierte Boot anderweitig zu vermieten.

Es besteht keine Garantie für ein bestimmtes Reethaus außer dieses wurde explizit mit dem Vermieter so vereinbart. Bisher stehen zwei Reetdachhäuser zur Auswahl (Reetloft I und Reetloft II) – beide gelegen Am Hohen Ufer 137 und 138, Großenbrode.

3. Zahlung des Mietpreises

In der Buchungsbestätigung/im Mietvertrag ist der Gesamtmietpreis ausgewiesen. Im Mietpreis sind die vereinbarten Leistungen einschließlich der Einrichtung/Ausstattung und die gebuchten Extras enthalten. 30% des Mietpreises werden gemäß Buchungsbestätigung/Mietvertrag sofort fällig. Die Restzahlung des Mietpreises in Höhe von 70 % des Gesamtpreises zzgl. der Kautionssumme und Kurtaxe ist spätestens 28 Tage vor Mietbeginn zur Zahlung an den Vermieter fällig. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten und die Buchung zu stornieren. Die Stornierung bei Nichtzahlung ist dem Rücktritt vom Vertrag gleich zu setzen. Die Kosten für die Stornierung trägt der Mieter entsprechend der unter Punkt 5 ausgewiesenen Stornierungskosten.

4. Hausübergabe

(1) Die Hausübergabe erfolgt kontaktlos über eine Schlüsselbox. Jedoch erfolgt eine Begehung der Häuser durch die Hausdame kurz vor Mietbeginn und eine Bestandsaufnahme. Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist das Haus wieder so zu verlassen wie es vorgefunden wurde inkl. des darin vorhandenen Inventars. Der Mieter muss keine Endreinigung durchführen, jedoch können grobe Verschmutzungen der Küche oder der anderen Räume sowie Flecken und Beschädigungen auf Möbeln und Wänden von der Kautionssumme in Abzug gebracht werden. In den Reinigungskosten mit inbegriffen ist auch frische Bettwäsche und Handtücher/Duschtücher/Küchentücher. Die Betten sind vom Mieter beim Verlassen des Mietobjektes selbst abzuziehen und in den grünen Wäschesack für das Reinigungspersonal zu verstauen.

(2) Jeder Diebstahl von Wäsche oder Inventar wird zur Anzeige gebracht.
(2) Vorhandene versteckte Mängel am Haus oder an der Einrichtung berechtigen den Mieter nicht, den Mietpreis zu verweigern oder zu mindern, es sei denn, der versteckte Mangel war dem Vermieter bereits vor Mietbeginn bekannt oder führt zu einer gravierenden Einschränkung des Mieters. In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag kostenfrei zurück zu treten. Der Mieter ist nicht berechtigt Ansprüche gegenüber dem Vermieter aus der Stornierung geltend zu machen.

5. Stornierungen

Im Falle des Rücktritts vom Vertrag durch den Mieter entstehen folgende Stornierungskosten: -Eintreffen der Stornierung beim Vermieter weniger als 4 Wochen (28 Tage) vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises.
Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Sofern dem Vermieter eine Weitervermietung des Reethauses über den gesamten gemieteten Zeitraum gelingt, werden 30% des Bruttomietpreises als Bearbeitungspauschale berechnet.

6. Unverfügbarkeit des Bootes/ Haftung des Vermieters

(1) Ist das Haus durch nicht vom Vermieter zu vertretende Umstände oder infolge höherer Gewalt nicht verfügbar, können Mieter und Vermieter kostenfrei vom Mietvertrag zurücktreten. Ansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter aus der Unmöglichkeit der „Zurverfügungstellung“ sind ausgeschlossen.

(2) Die Benutzung des Hauses durch den Mieter und seine Mitbenutzer erfolgt auf eigene Gefahr. (3) Der Vermieter haftet nur für Schäden, welche in Folge von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit entstehen. Des Weiteren haftet der Vermieter nur bis maximal zur Höhe der durch den Mieter entrichteten Mietzahlungen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die nicht durch die Leistung selbst entstanden sind, insbesondere haftet er nicht für entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Mieters. Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden. Soweit die Haftung des Vermieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters.

 

7. Pflichten des Mieters, Versicherungen, Kaution

(1) Für das Reethaus bestehen eine Haftpflicht- und eine Kaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung. Versicherungsprämien sind im Mietpreis enthalten. Schäden, die durch die Versicherungspolice gedeckt wären, aber nicht umgehend dem Versicherer gemeldet wurden, entfällt gemäß den Versicherungsbedingungen der Versicherungsschutz. Der Mieter hat daher alle während der Mietzeit auftretenden Schäden sofort dem Vermieter zu melden. Er haftet für den gesamten Schaden einer ungenügenden oder verspäteten Schadensmeldung. Es besteht kein Versicherungsschutz für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Mieters oder seiner Gäste zurückzuführen sind, noch für Schäden an der persönlichen Unversehrtheit und/oder am persönlichen Eigentum des Mieters oder seiner Gäste. Der Mieter ist für alle Schäden in vollem Umfang haftbar, sofern diese nicht durch die Versicherung übernommen werden.

(2) Der Mieter hat sich während des Mietzeitraumes wie ein ordentlicher Eigner des Hauses zu verhalten. Er ist ebenso für das Verhalten seiner Gäste bzw. der Mitmieter im Haus verantwortlich. Der Mieter hat das Haus mit sämtlichem Zubehör vor Beschädigungen und Zerstörung zu bewahren und Beeinträchtigungen zu unterlassen. Es ist nicht gestattet, Veränderungen am Haus oder an der Ausstattung und Einrichtung vorzunehmen.

(3) Der Mieter ist verpflichtet, sofern es die Sicherheit des Hauses während des Mietzeitraumes erfordert, notwendige Reparaturen durch den Vermieter durchführen zu lassen und abhanden gekommene Gegenstände zu ersetzen. In jedem Fall ist mit dem Vermieter eine telefonische Abstimmung herbeizuführen.

(4) Der Mieter verpflichtet sich, das Haus nicht unterzuvermieten und nicht innerhalb der Räume des Hauses zu rauchen. Des Weiteren ist durch den Mieter bzw. seine Gäste die Ruhezeit und Nachbarschaftsordnung während der Mietdauer einzuhalten. Ruhezeiten gelten von 12:00 – 15:00 und von 22:00 – 06:00. Im Garten spielende Kinder gelten jedoch nicht als Ruhestörung. Dies

ist von den Nachbarn zu tolerieren. Laute Musik oder Feiern im Freien sind während der Ruhezeiten jedoch untersagt.
(5) Zuzüglich zum Mietpreis wird eine Kautionssumme von 300,--€ festgelegt, die mit der Restzahlung fristgerecht laut Rechnung zu überweisen ist. Die Kaution kann für Schäden oder Verluste am Inventar der Mietsache vom Vermieter in Anspruch genommen werden. Diebstahl wird unabhängig von der Höhe grundsätzlich zur Anzeige gebracht. Die Kautionssumme wird innerhalb von 7 Werktagen nach Abreise zurück erstattet, wenn die Mietsache fristgerecht und ordentlich unter Einhaltung der AGB’s dem Vermieter wieder übergeben wurde. Bagatellschäden bis zu 20,00€ werden vom Vermieter übernommen, wenn der Mieter diese selbst meldet und dem Vermieter somit die Möglichkeit gibt, diese vor dem nächsten Mietverhältnis zu beheben.

8. Rückgabe des Hauses

(1) Der Mieter ist verpflichtet, das Haus zum vereinbarten Zeitpunkt in einwandfreiem Zustand besenrein zu übergeben. Grobe Verschmutzungeen an der Mietsache werden von der Kaution in Abzug gebracht und – falls die Kautionssumme nicht ausreichen sollte - nachberechnet.
(2) Bei einer verspäteten Rückgabe hat der Mieter für jeden angefangenen Tag das Zweifache des auf einen Tag entfallenden Mietpreises zu entrichten. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Vermieters aufgrund der verspäteten Rückgabe bleiben davon unberührt.

9. Sonstige Bestimmungen und Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus dem Mietvertrag kommt deutsches Recht zur Anwendung. Gerichtsstand ist Hamburg. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Werden Teile des Vertrages durch gesetzliche Bestimmungen ganz oder teilweise eingeschränkt oder aufgehoben, so behalten die übrigen Teile des Vertrages ihre Gültigkeit.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar oder werden diese nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar, so bleiben die übrigen Vertragsbestandsteile von der Unwirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag lückenhaft erweist.

 

 

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